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REGLEMENT

Die Rahmenbedingungen Ihres Challenges

OFFIZIELLES REGLEMENT 2026

Präambel: Annahme des Reglements

Mit der Anmeldung und dem Start bestätigt jeder Teilnehmer, dieses Reglement zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiert dessen Bestimmungen vollumfänglich und vorbehaltlos.

Artikel 1. Die Veranstaltung und die Wettbewerbe

Die Veranstaltung findet am 6. und 7. Juni 2026 statt. Sie besteht aus fünf verschiedenen Wettbewerben:

  • Le Marathon: 42.5 km und 3088 m D+.
  • La Classique: 18.4 km und 1760 m D+.
  • La Cadette: 9.2 km und 950 m D+.
  • La Directissime: 5.5 km und 970 m D+.
  • La Hike and Fly: 9.2 km Aufstieg (950 m D+), gefolgt von einem Gleitschirmflug nach Villeneuve.

Hinweis: Die angegebenen Distanzen und Höhenmeter können geringfügig von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.

Artikel 2. Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online über das Portal Datasport. Am Wettkampftag sind keine Nachmeldungen vor Ort möglich.

Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2026 für Le Marathon und der 6. Juni 2026 für alle anderen Wettbewerbe, oder früher, falls alle verfügbaren Startnummern vergeben sind (Quoten erreicht).

Mindestalter am Wettkampftag je nach Wettbewerb und Kategorie:

  • Le Marathon: Ab vollendetem 18. Lebensjahr.
  • La Classique: Ab vollendetem 18. Lebensjahr für die Kategorie Läufer. Der Wettbewerb ist jedoch ab 7 Jahren für die Kategorien Walking und Nordic Walking zugänglich.
  • La Cadette: Ab vollendetem 14. Lebensjahr für die Kategorie Läufer. Für die Kategorien Walking und Nordic Walking gibt es keine Altersbeschränkung.
  • La Directissime: Ab vollendetem 18. Lebensjahr.
  • La Hike and Fly: Ab vollendetem 18. Lebensjahr.

Besonderheit für Minderjährige: Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers setzt zwingend das Einverständnis und die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters voraus.

Besonderheit La Hike and Fly: Die Teilnahme setzt die Akzeptanz der mit dem Gebirge und dem Freiflug verbundenen Risiken voraus. Der Besitz eines gültigen Gleitschirmbrevets ist zwingend erforderlich.

Übertragung und Kategorienwechsel: Am Wettkampftag ist kein Kategorienwechsel möglich. Die Übertragung der Startnummer auf eine andere Person oder ein vorheriger Kategorienwechsel ist nach Ermessen der Organisation möglich. Dem Teilnehmer können Übertragungsgebühren in Rechnung gestellt werden.

Artikel 3. Abholung, Versand und Tragen der Startnummern

Die Modalitäten unterscheiden sich je nach gewähltem Wettbewerb:

  • Le Marathon: Die Abholung erfolgt ausschließlich vor Ort und persönlich im Marché Couvert in Montreux. Die Vorlage eines gültigen Original-Ausweises ist für die Abholung der Startnummer obligatorisch.
  • Andere Wettbewerbe (La Classique, La Cadette, La Directissime, La Hike and Fly): In der Schweiz wohnhafte Teilnehmer können bei der Anmeldung die Option "Versand nach Hause" (mit einem Aufpreis von 3 CHF) wählen. Für alle anderen erfolgt die Abholung im Marché Couvert de Montreux.

Achtung (Starts von Caux): Am Start in Caux werden keine Startnummern ausgegeben. Läufer, die ihre Startnummer nicht per Post erhalten haben, müssen zwingend in Montreux vorbeikommen, bevor sie nach oben fahren.

Tragen der Startnummer: Die Startnummer muss auf der Brust, dem Bauch oder dem Oberschenkel getragen werden und während des gesamten Rennens vollständig sichtbar und lesbar sein. Sie muss über jeglicher Kleidung getragen werden und darf unter keinen Umständen am Rucksack befestigt, gefaltet, abgeschnitten oder versteckt (auch nicht teilweise) werden. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen (siehe Artikel 11).

Artikel 4. Gesundheit und körperliche Eignung

Jeder Teilnehmer erklärt, bei guter Gesundheit zu sein und keine medizinischen Kontraindikationen für die Ausübung von Bergläufen in Wettkämpfen oder für das Gleitschirmfliegen (je nach gewähltem Wettbewerb) aufzuweisen.

Artikel 5. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss am Wettkampftag zwingend im Besitz einer gültigen persönlichen Unfallversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung sein.

Artikel 6. Umweltschutz

Die Wettbewerbe finden in einer sensiblen Naturlandschaft statt. Die Teilnehmer verpflichten sich, nichts auf die Strecke zu werfen. Mülleimer stehen den Läufern am Start, im Ziel sowie an jedem Verpflegungsposten zur Verfügung. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen (siehe Artikel 11).

Einwegbecher: Um Abfall zu reduzieren, werden an den Verpflegungsposten von Le Marathon keine Einwegbecher zur Verfügung gestellt; die Teilnehmer müssen ihre eigenen Becher oder Trinkflaschen verwenden. Für die Wettbewerbe am Sonntag stehen an den Verpflegungsposten Einwegbecher zur Verfügung, wobei die Verwendung wiederverwendbarer Behälter dringend empfohlen wird.

Artikel 7. Material, obligatorische Ausrüstung und Sicherheit

Das obligatorische Material (Basisset + Wettersets) muss vom Start bis ins Ziel mitgeführt werden. Die obligatorischen Kleidungsstücke müssen der Grösse des Teilnehmers entsprechen und dürfen nicht modifiziert worden sein.

Le Marathon (Basisset):

  • Rucksack, der für den Transport des Materials geeignet ist.
  • Eingeschaltetes und aufgeladenes Smartphone mit installierter EchoSOS-App und gespeicherter Nummer der Rennleitung (+41 21 519 08 85).
  • Eigener Becher (mind. 15 cl) obligatorisch.
  • Wasserreserve (Mindestens 1 Liter beim Verlassen der Posten).
  • Nahrungsreserve (Mind. 800 kcal, z.B.: 2 Riegel + 2 Gels).
  • Zweite warme Kleidungsschicht (Langarm, Mindestgewicht 180 g in Grösse M, Baumwolle verboten).
  • Wasserdichte Jacke mit integrierter Kapuze (Mind. 20'000 Schmerber, Ponchos oder einfache Windjacken sind verboten).
  • Rettungsdecke (Mind. 1,40 m x 2 m).
  • Trillerpfeife.
  • Elastische Klebebinde (Strapping, Mind. 100 cm x 6 cm).
  • Identitätskarte (Original oder Kopie).

Le Marathon (Aktivierbare Wettersets): Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Sets je nach Wetterbedingungen am Vortag des Rennens zu aktivieren.

  • Schlechtwetterset: Lange Laufhose oder Tights, wasserdichte Überhose, warme Mütze, warme und wasserdichte Handschuhe.
  • Hitzeset: Wasserreserve von mindestens 1.5 Litern, Sahariana-Mütze (mit Nackenschutz), Sonnenbrille, Sonnencreme.

Das Fehlen eines oder mehrerer Teile der obligatorischen Ausrüstung bei einer Kontrolle führt zu Sanktionen (siehe Artikel 11).

La Hike and Fly:

  • Das Tragen eines zugelassenen Notschirms ist ab dem Start obligatorisch.
  • Die Burnair Map App muss auf Ihrem Smartphone installiert sein. Die Teilnehmer müssen die Live-Tracking-Funktion während der gesamten Dauer des Wettbewerbs aktivieren.
  • Jeder Teilnehmer muss zwingend die offizielle Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen und am Vorab-Briefing teilnehmen.

Regelung für Stöcke:

  • Erlaubt für Le Marathon, La Directissime, La Hike and Fly sowie für die Kategorien "Walking" und "Nordic Walking". Jeder am Start mitgeführte Stock muss bis ins Ziel behalten werden.
  • Strengstens verboten für die Kategorien "Läufer" bei La Classique und La Cadette.

Haustiere: Aus Sicherheitsgründen ist die Teilnahme mit einem Hund (Canicross, Walking oder Cani-rando) bei allen Wettbewerben strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen (siehe Artikel 11).

Tragen von Kopfhörern: Das Tragen von Kopfhörern ist auf der Strecke erlaubt, mit strikter Ausnahme von Strassenüberquerungen, Bahnübergängen und innerhalb der Verpflegungszonen, wo sie verboten sind. Knochenschall-Kopfhörer dürfen in diesen Zonen am Körper behalten werden, die Musik muss dort jedoch zwingend ausgeschaltet sein. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen (siehe Artikel 11).

Artikel 8. Persönliche Betreuung und Pacer

Le Marathon des Rochers-de-Naye wird nach dem Prinzip der Teilautonomie gelaufen. Die Betreuung durch Angehörige wird unter folgenden strengen Regeln toleriert:

  • Erlaubte Zonen: Nur in den offiziellen Verpflegungszonen (und +/- 500 m). Jegliche wilde Verpflegung ausserhalb dieser Zonen wird bestraft (siehe Artikel 11).
  • Spezifischer Zugang nach Sonchaux: Motorisierte Begleiter müssen zwingend die Strasse über Caux nehmen. Die Strasse auf der Seite von Villeneuve ist ausschliesslich für den Abstieg der Läufer reserviert.
  • Begleitung (Pacer): Es ist strengstens verboten, sich auf der Strecke ausserhalb der Verpflegungszonen von einer nicht für das Rennen gemeldeten Person (Pacer) begleiten zu lassen, die das Tempo diktiert. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen (siehe Artikel 11).

Artikel 9. Zeitlimits

Die Zeitlimits dienen der Sicherheit aller. Die angegebenen Zeiten entsprechen der spätesten Startzeit ab dem Kontrollposten. Jeder Teilnehmer, der einen Posten nach diesen strikten Zeiten verlässt oder die Ziellinie nach der Maximalzeit überquert, wird aus dem Rennen genommen und seine Startnummer wird eingezogen.

Le Marathon:

  • Col de Jaman: 11:30 Uhr
  • Rochers-de-Naye: 13:15 Uhr
  • Sonchaux: 15:45 Uhr
  • Ziel in Montreux: 18:00 Uhr (Schliessung des Rennens)

Andere Rennen (La Classique, La Cadette, La Directissime, La Hike and Fly):

  • Rochers-de-Naye: 13:30 Uhr (Schliessung der Ziel- oder Durchgangskontrolle). Danach werden die Teilnehmer nicht mehr gewertet.

Artikel 10. Notfälle, Aufgabe und Rettung

Medizinische Entscheidung: Die Rennärzte und offiziellen Rettungskräfte haben die uneingeschränkte und unanfechtbare Befugnis, einen Teilnehmer zu stoppen und an der Weiterreise zu hindern (was zum Ausschluss aus dem Rennen und zum Einzug der Startnummer führt), wenn sie ihn zu seiner eigenen Sicherheit als medizinisch unfähig erachten.

Notfallverfahren: Rufen Sie in erster Linie die 144 an (idealerweise über die EchoSOS-App) und kontaktieren Sie anschliessend die Rennleitung. Sollte aufgrund fehlender Netzabdeckung kein Notruf möglich sein, muss der oder die in Not geratene Teilnehmer·in zwingend jede in der Nähe befindliche Person (Organisation, Mitstreiter·innen oder Dritte) um Hilfe bitten, damit die Alarmierung unverzüglich weitergeleitet werden kann.

Aufgabe und Rettung: Wenn Sie Ihr Rennen abbrechen müssen, begeben Sie sich zwingend zum nächstgelegenen Verpflegungsposten (sofern Sie gehfähig sind) und melden Sie Ihren Rückzug dem Postenchef (Ihre Startnummer wird eingezogen). Wenn Sie verletzt sind und sich nicht fortbewegen können, kontaktieren Sie sofort die Rennleitung. Verlassen Sie NIEMALS die Strecke, ohne die Organisation zu informieren. Wenn Suchaktionen (Helikopter/Rettung) eingeleitet werden müssen, um Sie zu finden, können die anfallenden Kosten vollständig zu Ihren Lasten gehen.

Artikel 11. Strafen- und Disqualifikationskatalog

Die Organisation, die Rennleiter und die Postenchefs sind berechtigt, bei Regelverstössen eines Teilnehmers folgende Sanktionen zu verhängen:

Sofortige Disqualifikation:

  • Spezifisch für Le Marathon: Fehlen von lebenswichtiger Sicherheitsausrüstung (Smartphone, wasserdichte Jacke, Rettungsdecke oder Wasserreserve).
  • Absichtliches Wegwerfen von Müll auf der Strecke.
  • Unterlassene Hilfeleistung bei einer Person in Gefahr.
  • Betrug oder absichtliches Abkürzen der Strecke.
  • Verweigerung einer Dopingkontrolle (wird als positives Ergebnis gewertet).
  • Unerlaubte Begleitung auf der Strecke (Pacer).
  • Teilnahme mit einem Hund oder Haustier.
  • Gefährliches Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen.
  • Missachtung oder beleidigendes Verhalten gegenüber Mitgliedern der Organisation, Freiwilligen, Rettungskräften, Zuschauern oder anderen Teilnehmern.
  • Weigerung, den Anweisungen der Organisation, der Postenchefs oder der Rettungskräfte Folge zu leisten.

Ausschluss aus dem Rennen (Einzug der Startnummer):

  • Nichteinhaltung der Zeitlimits (siehe Details in Artikel 9).
  • Medizinische Entscheidung, die die Unfähigkeit zur Fortsetzung feststellt (siehe Artikel 10).

30 Minuten Strafe (kumulierbar):

  • Spezifisch für Le Marathon: Fehlen von sekundärer obligatorischer Ausrüstung (zweite warme Schicht, Nahrungsreserve, eigener Becher, Trillerpfeife, elastische Klebebinde oder Identitätskarte).
  • Spezifisch für Le Marathon: Fehlen eines oder mehrerer Elemente eines Wettersets (Schlechtwetter- oder Hitzeset), sofern dieses von der Organisation offiziell aktiviert wurde; der Postenchef behält jedoch das Recht, dem Läufer die Weiterreise zu untersagen, wenn seine Lebenssicherheit gefährdet ist.
  • Spezifisch für Le Marathon: Wilde Verpflegung oder persönliche Betreuung ausserhalb der zugelassenen offiziellen Zonen.

15 Minuten Strafe (kumulierbar):

  • Startnummer nicht vollständig sichtbar, versteckt, gefaltet, abgeschnitten oder am Rucksack befestigt.
  • Tragen von Kopfhörern (oder eingeschaltete Musik) beim Überqueren von Strassen, Bahnübergängen oder in Verpflegungszonen.

Artikel 12. Ranglisten, Prämien und Protokoll

Rangliste Walking: Für die Kategorien "Walking" und "Nordic Walking" wird die Zeit gestoppt, jedoch keine offizielle Rangliste erstellt. Daher gibt es für diese Kategorien kein Podest und keinen Anspruch auf Prämien.

Prämien: Die an die besten Athleten vergebenen Prämien sind wie folgt festgelegt:

  • Le Marathon (Scratch Männer und Frauen): 1.: 1'200 CHF | 2.: 800 CHF | 3.: 500 CHF | 4.: 300 CHF | 5.: 200 CHF.
  • La Classique (Scratch Männer und Frauen): 1.: 1'000 CHF | 2.: 600 CHF | 3.: 400 CHF | 4.: 200 CHF | 5.: 100 CHF.
  • La Classique (Kategorien): 1.: 100 CHF | 2.: Gutschein 70 CHF | 3.: Gutschein 50 CHF.
  • Streckenrekord La Classique: Bonus von 1'000 CHF bei einem neuen absoluten Streckenrekord (1h25'36" Jonathan Wyatt / 1h36'37" Maude Mathys).
  • La Cadette (Scratch Männer und Frauen): 1.: 250 CHF | 2.: 150 CHF | 3.: 100 CHF | 4.: 70 CHF | 5.: 50 CHF.
  • La Cadette (Junioren): 1.: Gutschein 100 CHF | 2.: Gutschein 80 CHF | 3.: Gutschein 60 CHF.
  • La Directissime und La Hike and Fly (Scratch Männer und Frauen): 1.: 150 CHF | 2.: 100 CHF | 3.: 50 CHF.

Hinweis: Die Übergabe der Prämien erfolgt ausschliesslich persönlich während der offiziellen Zeremonie. Die physische Anwesenheit des siegreichen Athleten ist zwingend erforderlich; eine Abholung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht gestattet. Jede Prämie, die während des Protokolls nicht abgeholt wird, geht endgültig an die Organisation über.

Artikel 13. ITRA-Bewertung und UTMB Index

Die Strecken von Le Marathon und La Classique werden von der ITRA bewertet.

  • Le Marathon: 2 ITRA-Ausdauerpunkte. Gültiges Rennen für den UTMB Index (Kategorie 50K).
  • La Classique: 0 ITRA-Ausdauerpunkte. Die Ergebnisse der Kategorie Läufer werden nach dem Rennen zur Berechnung Ihres Leistungsindex an die ITRA übermittelt. Die Ergebnisse der Kategorien Walking & Nordic Walking werden nicht übermittelt.

Artikel 14. Änderung, Absage und Rückerstattung

Nichtteilnahme: Bei Nichtteilnahme eines Teilnehmer an der Veranstaltung (wegen Verletzung, Krankheit oder anderer persönlicher Verhinderung) werden von der Organisation keine Anmeldegebühren zurückerstattet.

Annullierungskostenversicherung: Während des Anmeldeprozesses wird für die meisten Rennen über das Portal Datasport eine (kostenpflichtige) Annullierungskostenversicherung angeboten. Es obliegt dem Teilnehmer, diese abzuschliessen, wenn er sich gegen dieses Risiko absichern möchte.

Änderung und Höhere Gewalt: Die Strecken können aus Sicherheitsgründen in letzter Minute geändert werden. Die Organisation behält sich das Recht vor, die Wettbewerbe bei widrigen Wetterbedingungen oder höherer Gewalt zu neutralisieren oder abzusagen.

Rückerstattung durch die Organisation: Bei ungünstigem Wetter oder höherer Gewalt, die zur Absage der Veranstaltung durch den Organisator führen, behält sich die Organisation das Recht vor, den Preis der Startnummer ganz oder teilweise an die angemeldeten Teilnehmer zurückzuerstatten oder nicht.

Artikel 15. Anti-Doping-Kampf

Die Veranstaltung ist Swiss Athletics angegliedert. Die Teilnehmer unterliegen den Vorschriften von Swiss Sport Integrity und es können unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden. Jede Verweigerung, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, wird formell als positives Ergebnis gewertet und führt zur sofortigen Disqualifikation, zusätzlich zu den von den Sportverbänden vorgesehenen Disziplinarmassnahmen.

Artikel 16. Datenschutz und Kommunikation

Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer, dass seine persönlichen Daten für die strikten Zwecke der Organisation (Zeitmessung über Datasport, medizinische Sicherheit, Veröffentlichung der Ergebnisse) verarbeitet werden.

Darüber hinaus behält sich die Organisation das Recht vor, bestimmte Daten für die Bewerbung der Veranstaltung und ihrer zukünftigen Ausgaben durch gezielte digitale Werbekampagnen zu verwenden.

Schliesslich erklärt sich jede angemeldete Person damit einverstanden, direkte informative und werbliche Mitteilungen (Newsletter) von der Organisation zu erhalten. Jeder Teilnehmer behält jedoch das Recht, sich jederzeit über den Link am Ende jeder E-Mail von diesen Sendungen abzumelden.

Artikel 17. Recht am eigenen Bild

Jeder Teilnehmer ermächtigt die Organisation der Courses Montreux-Les Rochers-de-Naye sowie ihre Partner und die Medien ausdrücklich, sein während der Veranstaltung aufgenommenes Bild, seinen Namen und seine sportliche Leistung auf allen Trägern und ohne zeitliche Begrenzung zu verwenden. Diese Genehmigung erstreckt sich auf jegliche direkte oder abgeleitete Verwertung der Veranstaltung, einschliesslich der Werbung für zukünftige Ausgaben, und dies unentgeltlich weltweit.

Artikel 18. Änderung des Reglements

Die Organisation behält sich das Recht vor, das vorliegende Reglement jederzeit zu ändern.